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Update E-ID Schweiz: Wissen, wie es weitergeht

8 Min. Lesezeit

Im Dezember 2024 verabschiedeten National- und Ständerat das Schweizer E-ID-Gesetz mit überwältigender Mehrheit. Doch damit ist noch nicht das letzte Kapitel in der Einführung dieser wichtigen digitalen Identität geschrieben, denn nun steht zum zweiten Mal nach 2021 eine Volksabstimmung an. Welche rechtlichen und technischen Herausforderungen sind noch zu bewältigen?

Update E-ID Schweiz: Wissen, wie es weitergeht
16:16

Über Jahre der Planung, öffentlichen Debatten und sogar einer Volksabstimmung hinweg wurde die Schweizer E-ID heiss diskutiert. Am 10. September 2024 folgte der Ständerat dem Vorbild des Nationalrats und stimmte dem Entwurf des E-ID-Gesetzes deutlich zu. Am 20. Dezember wurde das Gesetz schliesslich verabschiedet – ein wichtiger Meilenstein in einer langen und bisweilen schwierigen Entwicklung. Nun ist die E-ID-Verordnung bis zum 15. Oktober 2025 in der Vernehmlassung. Es gibt indes Gegner, die erfolgreich das Referendum ergriffen haben, sodass es am 28. September 2025 erneut zu einer Volksabstimmung über die Einführung der E-ID kommt.  

Noch einmal zusammengefasst: Die Geschichte der E-ID zwischen 2021 und heute

e-id_deDie Debatte um die E-ID gipfelte erstmals im Jahr 2021, als die Schweizer Bevölkerung einen Entwurf des E-ID-Gesetzes ablehnte. Den Ausschlag hierfür gaben in erster Linie die Bedenken zum Datenschutz und zur Beteiligung privater Unternehmen an der Ausstellung der E-ID. Die zentralisierte Architektur, die es Anbietern ermöglicht hätte, das Verhalten der Nutzenden zu verfolgen, trug zum Misstrauen bei.

Nach der Ablehnung verlagerte die Regierung ihren Fokus auf eine staatlich ausgestellte E-ID, die auf dem Modell der Self-Sovereign Identity (SSI) basiert. Dieser Ansatz trägt den Bedenken zum Datenschutz Rechnung, indem Daten dezentralisiert gespeichert werden und jede einzelne Person die Kontrolle über ihre persönlichen Daten hat. In den folgenden drei Jahren erarbeitete das Bundesamt für Justiz in Absprache mit Kantonen, politischen Parteien und Organisationen wie Digitale Gesellschaft Schweiz eine verbesserte Version des Gesetzes. Privacy-by-Design (datenschutzfreundliche Software), Datenminimierung und Kontrolle durch die Nutzenden wurden zu den Kernprinzipien des neuen Ansatzes.

Gleichzeitig entwickelte das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) einen technischen Rahmen für die Vertrauensinfrastruktur und arbeitete mit der Öffentlichkeit an Pilotprojekten. Diese Projekte, z.B. ein elektronischer Führerausweis mit dem Bundesamt für Strassen (ASTRA) und ein neuer elektronischer Mitarbeiterausweis für Bundespersonal, brachten Erfahrungen in der praktischen Umsetzung.

Bis Mitte 2022 erarbeitete die Regierung einen technologieneutralen Gesetzesentwurf, der in der Lage sein soll, sich zukünftigen Innovationen anzupassen. Dieser von Transparenz und Zusammenarbeit geprägte Prozess hat dazu beigetragen, das Vertrauen der Öffentlichkeit in die E-ID wiederherzustellen. Ab 2023 setzte sich die Initiative mit Pilotversuchen und regelmässigen technischen Aktualisierungen fort.

Im Herbst 2024 nahm der Ständerat den Entwurf des E-ID-Gesetzes mit 43 zu 1 Stimmen an. Zwar mussten einige Unstimmigkeiten zwischen den Kammern zu Datenschutz und Cybersicherheit noch geklärt werden. Aber da der Entwurf breite Unterstützung genoss und die Tragweite der Änderungen relativ beschränkt war, verabschiedete das Parlament das Gesetz am 20. Dezember wie geplant. 

Am 9. Januar 2025 vermeldeten sowohl die Gruppierung Mass-voll als auch die Piratenpartei, dass sie das Referendum gegen das Gesetz ergreifen würden. Unterstützung erhielten sie von der Eidgenössisch-Demokratischen Union EDU sowie der Jungen SVP.

Die Initianten haben es geschafft, mehr als 50’000 Unterschriften stimmberechtigter Schweizerinnen und Schweizer zu sammeln, und eine Volksabstimmung zum E-ID-Gesetz erwirkt. Seitdem sind Diskussionen vor allem in den sozialen Medien zu finden, bei denen es oft leider an Wissen, nicht jedoch an Emotionen mangelt. Daher ist es wichtig, den Wert des «Projekts E-ID», aber auch die damit verbundenen Risiken zu verstehen.

Wie geht es also weiter mit der E-ID?

Die Einführung neuer Technologien im öffentlichen Sektor wie der E-ID ist mit erheblichen Hürden verbunden. Dazu gehören die notwendigen und teilweise erheblichen Investitionen in Technologie und Expertise, die Infrastrukturkosten und die erfolgreiche Integration mit bestehenden Systemen.  

Hier ist wichtig zu betonen, dass die E-ID ein Infrastrukturprojekt ist: Sie liefert einerseits einen elektronischen Ausweis, der die digitale Souveränität der Schweiz stärkt und sie unabhängiger von grossen Tech-Konzernen macht. Sie stellt andererseits die damit verbundene Technologie die Basis für viele weitere digitale Nachweise bereit. Dies ermöglicht ein hohes Niveau des Vertrauens in Daten, die über das Internet ausgetauscht werden, und damit völlig neue Digitalisierungsmöglichkeiten. 

Damit dies gelingt, hat die E-ID zwei zentrale Ziele: den Schutz der Privatsphäre und die internationale Nutzung. All dies stellt die E-ID vor rechtliche, finanzielle und technologische Herausforderungen.

Aktualisierte Rechtsvorschriften

Das E-ID-Gesetz legt das Fundament für ein nationales System digitaler Nachweise und definiert die wichtigsten Grundsätze zu Sicherheit, Datenschutz, Verantwortung und Haftung. Für eine reibungslose Umsetzung wird der Bundesrat in Zukunft weitere technische und administrative Richtlinien in Form von Verordnungen erlassen. Diese rechtlichen Rahmenbedingungen sind von entscheidender Bedeutung, um eine breite Einführung der E-ID im öffentlichen und privaten Sektor zu fördern. Mit dem weiteren Verlauf der Umsetzung wird sich der Schwerpunkt auf die Entwicklung einer technologischen Infrastruktur verlagern, die sich nicht nur nahtlos in bestehende Systeme einfügt, sondern sich auch zukünftigen Innovationen anpassen kann. Einige wichtige Eckpfeiler dieses Rechtsrahmens sind:

Eine symbolische Darstellung eines Gebäudes mit der Inschrift E-ID Schweiz, das auf den folgenden Fundamentsteinen aufgebaut ist: Vertrauensinfrastruktur, Ausstellung der E-ID, Datensicherheit, Privatsphäre und Haftung sowie Barrierefreiheit und SupportVertrauensinfrastruktur
Definiert die Rollen, Verantwortlichkeiten und Technologien für das Ausstellen, Verifizieren und Speichern von E-IDs und anderer elektronischer Nachweise. Sie gewährleistet Nutzenden ein sicheres System.

Ausstellung der E-ID
Beschreibt das Verfahren für die Ausstellung von E-IDs durch die Schweizer Behörden an Einzelpersonen, einschliesslich der erforderlichen Identitätsprüfungen und Berechtigungskriterien. Es legt auch die Verantwortlichkeit der Aussteller für die Integrität der ausgestellten IDs fest.

Datensicherheit, Privatsphäre und Haftung
Konzentriert sich auf die Datenminimierung, die Dezentralisierung und den Schutz persönlicher Daten durch datenschutzfreundliche Hard- und Software. Aussteller und Verifizierer sind für die Sicherung der Daten verantwortlich und müssen Verstösse oder Missbrauch melden.

Barrierefreiheit und Support
Stellt sicher, dass die E-ID-Systeme für Personen mit Beeinträchtigungen zugänglich sind und den Nutzenden technischen Support anbieten, wobei Inklusivität und die kontinuierliche Verbesserung der Infrastruktur im Vordergrund stehen.

Erwägungen zum Budget

Neben den rechtlichen Aspekten ist es bei der Entwicklung der E-ID und der Vertrauensinfrastruktur entscheidend, eine angemessene Finanzierung zu sichern. Das BIT ist federführend bei der Organisation von finanziellen Ressourcen für den Aufbau eines Architekturrahmens, der mit EU-Standards im Einklang steht und sich gleichzeitig mit den neuen Technologien zum Schutz der Privatsphäre weiterentwickeln kann. Gemäss seiner Medienmitteilung vom 6. Dezember 2024 stellt der Bund Forschungsmittel von 1 Million CHF zur Verfügung, um die Anforderungen an den Schutz der Privatsphäre zu erfüllen. 

Das Budget wird massgeblich dazu beitragen, dass das BIT ein zukunftsfähiges System schaffen kann, das sowohl aktuellen als auch langfristigen Bedürfnissen entspricht. 

Der ursprüngliche Gesetzesentwurf sah ein Gesamtbudget von rund 182 Millionen CHF für die Entwicklung und den Betrieb der Treuhandinfrastruktur, die Ausstellung der E-ID sowie für die damit verbundenen Pilotprojekte zwischen 2023 und 2028 vor. Ab 2029 werden die jährlichen Betriebskosten auf rund 25 Millionen CHF geschätzt. Falls die Bevölkerung das neue System akzeptiert, werden sich diese Ausgaben lohnen, wie eine erste Studie zeigt, die den erwarteten volkswirtschaftlichen Nutzen ab 2030 auf über 3 Milliarden CHF jährlich schätzt.

Technologien

Das Schweizer E-ID-Programm, nun «swiyu» genannt, will ein System für digitale Nachweise, das auf den Datenschutz und die Interoperabilität mit der Europäischen Union ausgerichtet ist. Bevor im Dezember 2024 erste Entscheidungen über die E-ID-Technologie getroffen wurden, hatte das Programm bereits den Aufbau einer flexiblen Multi-Stack-Architektur anvisiert, die verschiedene Standards und Anwendungsfälle unterstützt.

Die finalen technischen Entscheidungen stehen noch aus und Technologien werden beständig analysiert. Der aktuelle Stand gibt jedoch klare Hinweise, wie die Lösung zum Go-Live wahrscheinlich aussehen wird. So werden offene Protokolle wie did:webvh für dezentrale Identifikatoren, OIDC4VCI und OIDC4VP für die Verifizierung und die Präsentation digitaler Nachweise und SD-JWT für das Format der digitalen Nachweise selbst zum Einsatz kommen. Eine Übersicht zu den Technologien gibt die swiyu-Seite

Durch die internationale Zusammenarbeit im Rahmen der OpenWallet Foundation zielt das Programm auf eine Anpassung an globale Standards und die Zukunftssicherheit des E-ID-Systems ab. Mit dem Schwerpunkt auf Datenschutz, Sicherheit und Anpassungsfähigkeit stehen die Chancen gut, dass das Design eine nahtlose Integration mit bestehenden Systemen und sich entwickelnden Technologien gewährleisten kann.

Offene Fragen

Eine symbolische Darstellung der Konzepte Interoperabilität, Datenhoheit und Nutzerakzeptanz, die um eine grosses Fragezeichen kreisen

Trotz der erzielten Fortschritte gibt es noch einige offene Fragen, die sich auf die endgültige Umsetzung des E-ID-Systems auswirken könnten:

Interoperabilität: Wie wird sich die E-ID in bestehende digitale Identitätslösungen in der Schweiz wie BE-Login, ZHservices und AGOV integrieren? Und wie wird sie eine nahtlose Kompatibilität über EU-Grenzen hinweg herstellen?

Benutzerakzeptanz: Welche Strategien werden eingesetzt, um eine breite Akzeptanz zu gewährleisten, insbesondere bei Bürgerinnen und Bürgern, die mit Technologie weniger vertraut sind? Kann die Schweizer E-ID den gleichen Erfolg erzielen wie digitale Identitätsnachweise in Estland, Norwegen, Österreich und Portugal?

Datenhoheit: Wie wird das System persönliche Daten unter Schweizer Kontrolle behalten, insbesondere bei der Interaktion mit internationalen Diensten und Anbietern? Wie werden ausserdem wesentliche SSI-Grundsätze wie Unverlinkbarkeit und selektive Offenlegung wirksam umgesetzt, um die Privatsphäre der Nutzenden zu schützen?

Public Beta

Das E-ID-Programm der Schweiz folgt einem strukturierten schrittweisen Ansatz, der mit der Ablehnung des ersten Gesetzesentwurfs im Jahr 2021 begann. Nach der Verabschiedung des Gesetzes durch das Parlament im Dezember 2024 widmet sich das Programm nun der Fertigstellung der Technologie und dem Aufbau der erforderlichen Vertrauensinfrastruktur. Ein wichtiger Schritt nach vorn ist die Einführung einer Testversion der E-ID (Beta-ID) zusammen mit Komponenten der Infrastruktur (swiyu Public Beta), auf der Entwickelnde und ICT-Unternehmen die Infrastruktur vor der offiziellen Einführung aktiv testen können. Eine solche Umgebung ermöglicht es den Teilnehmenden, sich mit dem System vertraut zu machen und ihre Lösungen für eine nahtlose Integration vorzubereiten. Seit Ende März 2025 ist das System in einer öffentlichen Betaphase, die es Ausstellern und Verifizierern erlaubt, die E-ID zu testen, um die breitere Einführung der digitalen Identitätsprüfung und elektronischer Nachweise zu unterstützen. 

Der Start der E-ID und ihrer Vertrauensinfrastruktur ist für 2026 geplant, gefolgt von dem Vorhaben, das System weiter zu professionalisieren und auszubauen. Ab 2027 wird sich das Programm auf die Skalierung der Infrastruktur und den Aufbau des Ökosystems konzentrieren, um eine breitere Akzeptanz und stete Innovation zu gewährleisten. Dieser methodische, mehrjährige Ansatz soll für die Sicherheit der digitalen Identität, den Schutz der Privatsphäre der Nutzenden und das Vertrauen des öffentlichen und privaten Sektors sorgen.

Ambitionsniveaus der E-ID

Wie erwähnt umfasst das Projekt nicht nur den digitalen Ausweis, sondern die Bereitstellung einer Infrastruktur für ein ganzes Ökosystem von digitalen Nachweisen. Das Programm sieht für die zukünftige Entwicklung grob drei Ambitionsniveaus vor:

Ambitionsniveau 1: Grundlegende E-ID (für 2026 geplant)
Dies ist der Minimalzweck der E-ID: eine digitale Identität, die ausschliesslich von der Verwaltung ausgestellt und für die Identitätsüberprüfung in verschiedenen Szenarien verwendet wird, z.B. für die Eröffnung eines Bankkontos, die Inanspruchnahme eines Mobilabos oder die Altersbestätigung. Die Vorteile dieser Stufe sind zwar nützlich, erfüllen aber möglicherweise nicht ganz die Erwartungen der Öffentlichkeit, wie es bisherige Rückmeldungen nahelegen.

Ambitionsniveau 2: Weitere staatlich regulierte Nachweise
Diese Stufe sieht ein Ökosystem vor, in dem weitere Ausweise von der Verwaltung digital bereitgestellt werden, z.B. der digitale Führerausweis. Das Ökosystem ist im Vergleich zu Stufe 1 erheblich erweitert, bietet mehr Anwendungsfälle und bezieht verschiedene staatliche Stellen als Aussteller ein. Neben der Nutzung der E-ID zur Identifizierung sind etwa auch Schuldnerverzeichnisse, Führerausweise und Wohnsitznachweise der Nutzenden vollständig digitalisiert und leicht verifizierbar.

Ambitionsniveau 3: Vollständiges digitales Ökosystem
Diese höchste Stufe strebt ein umfassendes digitales Ökosystem an, in dem die E-ID nur einer von vielen digitalen Ausweisen ist. Private und öffentliche Einrichtungen könnten eine breite Palette digitaler Nachweise ausstellen, z.B. Fahrkarten, Mitgliedsausweise oder Zertifikate, die alle in einer staatlich regulierten und dezentralen «nationalen Geldbörse» oder «Wallet» gespeichert sind. Dieses Konzept würde digitale Nachweise standardisieren und nahtlose digitale Transaktionen über mehrere Sektoren hinweg erlauben. Ähnlich wie die Vision der EU für eine hochsichere digitale Identitätsbörse könnte so ein System beispielsweise Konzertkarten, Mitgliedschaften in Fitnessstudios und andere digitale Berechtigungsnachweise enthalten und dadurch eine nahtlose Nutzung über verschiedene öffentliche und private Dienste hinweg ermöglichen.

Wie man mit der E-ID voranschreitet

Ob beobachtende Personen, die sich für die technische Entwicklung interessieren, unabhängige Fachleute, die sich für eine verlässliche Infrastruktur einsetzen, oder Verantwortliche, die ihre Organisation auf die Herausforderungen und Chancen der E-ID Schweiz vorbereiten – es gibt Möglichkeiten, sich in den Entwicklungsprozess einzubringen. Und die Zeit des Handelns ist gekommen. Mit dem swiyu Public Beta Tech Stack, der nun verfügbar ist, können auch Sie die Zukunft der digitalen Identitätslandschaft der Schweiz aktiv mitgestalten:

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Arbeiten Sie mit uns zusammen: Vereinbaren Sie eine kostenlose Beratung und erfahren Sie, wie sich das E-ID-Gesetz und andere anstehende Änderungen auf Ihr Unternehmen auswirken werden. Wir prüfen gerne gemeinsam mit Ihnen, wie wir Sie bei der Implementierung unterstützen können.

Machen Sie mit uns die Schweizer E-ID zu einem Erfolg – indem Sie testen, den Austausch suchen und Teil der digitalen Zukunft der Schweiz werden! 

 

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Publiziert am 07 Aug 2025

Autor

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Axel Schild

Digital Identity Consultant und Senior IAM Engineer

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