swiyu ist die Infrastruktur selbst. Genau weil die e-ID nur ein Anwendungsfall unter vielen ist, kann swiyu produktiv gehen, bevor die e-ID existiert.
Das Budget fliesst in die Infrastruktur als Ganzes. Die e-ID ist der prominenteste, aber nicht der einzige Anwendungsfall. Man spricht bewusst von «Ökosystemen».
Der Bund stellt die e-ID aus und betreibt die Infrastruktur. Kantone, Gemeinden und Private können darauf eigene Nachweise ausstellen und prüfen: Diplome, Ausweise, Bewilligungen und mehr.
AGOV ist der Behörden-Login. Die e-ID wird aber mit AGOV genutzt werden, um sich bei behördlichen Diensten zu identifizieren und anzumelden.
Infrastruktur und e-ID sind entkoppelt. Ab Go-Live der Infrastruktur können bereits andere Nachweise produktiv ausgestellt werden, während die e-ID selbst noch aussteht.
Sobald die Organisation die Identität selbst kennt (z. B. eigene Mitarbeitende oder Studierende), kann sie unabhängig von der e-ID Nachweise ausstellen.
Rechtlich besteht für Private keine Pflicht. Wettbewerbsdruck kann aber trotzdem für eine frühe Nutzung sprechen.
Wer ausstellen oder prüfen will, betreibt eigene Komponenten, registriert sich im Basisregister und passt eigene Prozesse an. Ein Integrationsprojekt, kein Klick-Service.
Es gibt keine zentrale Nachweis-Datenbank. Inhaberinnen und Inhaber haben nicht einmal einen eigenen Identifikator im System.
Auch die Gültigkeitsprüfung hinterlässt keine Spuren: Die Revokationsliste wird als Ganzes abgerufen, sodass niemand sieht, wessen Nachweis wo geprüft wird.
Nutzungsanalytik als Geschäftsmodell für Aussteller funktioniert damit nicht. Einblick in Nutzung gibt es nur dort, wo man selbst Verifikator ist.
«Vollständig anonym» ist zu viel versprochen. Das Design minimiert die Beobachtbarkeit für Staat und Aussteller, aber der Verifikator sieht (und soll sehen), was ihm gezeigt wird.
Für Private fehlt ein eindeutiger Identifikator, um dieselbe e-ID bei einer erneuten Vorweisung wiederzuerkennen, ausser die Person legt selbst eindeutige Attribute offen. Sinnvoll bleibt die Kombination aus einmaliger e-ID-Identifizierung und anschliessendem klassischem Login.
Weder Verifikator noch Wallet können aktuell eine kombinierte Vorweisung erzeugen. Das ist ein technischer Entwicklungsstand, kein rechtliches Verbot. Prozesse, die mehrere Nachweise brauchen, müssen das in UX und Architektur einplanen.
Das Vertrauensregister bestätigt die Organisationsidentität von Ausstellern und Verifikatoren. Für viele Anwendungsfälle reicht das. Eine darüberhinausgehende, vollständige Vertrauensbewertung leistet es nicht.
swiyu verwendet keine Blockchain. did:webvh sorgt über eine signierte Änderungshistorie dafür, dass Einträge nicht nachträglich verändert werden können.
Wiederverwendbare Identifizierung, datensparsame Altersverifikation, maschinell prüfbare B2B-Nachweise und eigene Kunden-Credentials sind Beispiele. Wer früh integriert, besetzt diese Rollen vor dem Standard.
Jeder Beleg, den heute jemand manuell prüfen oder abtippen muss, ist ein Kandidat für einen verifizierbaren Nachweis.
Wie gut kennen Sie die Schweizer Vertrauensinfrastruktur?
Rund um swiyu und die e-ID halten sich hartnäckige Fehlannahmen, auch bei Fachleuten.
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Sie kennen swiyu besser als fast alle.
Dieses Ergebnis erreichen die wenigsten. Sie haben die Trennung zwischen Infrastruktur und e-ID, das Datenschutzmodell und die technischen Grenzen sauber im Kopf.
Die interessante Frage ist damit nicht mehr ob, sondern welcher Nachweis in Ihrer Organisation zuerst Sinn ergibt und was das für Schema-Design und Prozesse bedeutet.
Solides Verständnis, ein paar Feinheiten offen.
Die Grundzüge sitzen. Offen sind genau die Punkte, die in Projekten später teuer werden: was heute technisch geht, was noch nicht, und wo die rechtliche Pflicht wirklich endet.
Die Aufschlüsselung unten zeigt, welche Bereiche das sind.
Sie liegen im Normalbereich, und das ist der Punkt.
Die Vertrauensinfrastruktur startet voraussichtlich im ersten Halbjahr 2027, die e-ID folgt später. Diese Vorlaufzeit ist genau das Fenster, in dem Schema-Design, Prozessanpassung und rechtliche Prüfung stattfinden sollten.
Die Auflösung unten ist der schnellste Einstieg ins Thema.
Viel Stoff. Die gute Nachricht: noch ist Zeit.
Die Vertrauensinfrastruktur startet voraussichtlich im ersten Halbjahr 2027, die e-ID folgt später. Diese Vorlaufzeit ist genau das Fenster, in dem Schema-Design, Prozessanpassung und rechtliche Prüfung stattfinden sollten.
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