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European Accessibility Act – Massnahmen für Schweizer Unternehmen

Geschrieben von Werner Hänggi | 19.06.2025 06:33:12

Seit 28. Juni 2025 ist der European Accessibility Act (EAA) in Kraft.

Der EAA verpflichtet Unternehmen in der EU dazu sicherzustellen, dass ihre Produkte und Dienstleistungen auch für Menschen mit Behinderung barrierefrei nutzbar («accessible») sind. Das gilt u.a. für

  • Online-Handel und digitale Dienstleistungen,
  • Computer, Smartphones und weitere elektronische Geräte,
  • Geldautomaten, Bankdienstleistungen und Zahlungsterminals,
  • E-Books, digitale Medien und Software-Anwendungen sowie
  • öffentliche Verkehrsmittel und Verkehrsinformationssysteme.

Obwohl Schweizer Unternehmen nicht in der EU beheimatet sind, gelten die Vorgaben des EAA für sie uneingeschränkt, sobald sie innerhalb der EU tätig sind. Deshalb sollten auch diese Unternehmen die gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllen. Andernfalls riskieren sie empfindliche Strafen und Wettbewerbsnachteile.

Erste Massnahmen für die Erfüllung des European Accessibility Act

Hier sind unsere Top-5-Empfehlungen für ein systematisches Vorgehen, um die EAA-Vorgaben bestmöglich zu erfüllen: 

  1. Schnell-Audit Ihrer digitalen Angebote durchführen 
    Nutzen Sie automatisierte Tools und das Fachwissen von Spezialisten, um Ihre Website, Apps und digitalen Dienste auf Barrieren hin zu überprüfen. Achten Sie dabei insbesondere auf:
    - Kontrast und Tastaturbedienbarkeit
    - Struktur und Verständlichkeit der Website 
    - Kompatibilität mit Screenreadern und assistive Technologien
  2. Sofortmassnahmen priorisieren
    Erstellen Sie eine Liste der dringendsten Probleme, priorisieren Sie diese und arbeiten Sie sie ab. Beginnen Sie mit den einfachsten Problemen und konzentrieren Sie sich auf jene Schwachstellen, die die Nutzung Ihrer Angebote verhindern oder erheblich einschränken. 
  3. Unterstützung durch Experten einholen 
    Falls in Ihrem Unternehmen die Expertise fehlt: Ziehen Sie Fachleute hinzu! Experten für Barrierefreiheit kennen die EAA-Anforderungen genau und können effiziente Lösungen empfehlen. 
  4. Mitarbeitende sensibilisieren und einbinden 
    Schulen Sie Ihre Mitarbeitenden – insbesondere Developer, Designer und Content Manager –, um schnell ein Bewusstsein für Barrierefreiheit zu schaffen. Kleine Anpassungen können bereits erhebliche Verbesserungen bewirken. 
  5. Nutzerfeedback einholen  
    Beziehen Sie gezielt Nutzende mit Behinderung mit ein. So erhalten Sie realitätsnahe Rückmeldungen und können Fehler effizient beheben. Ebenso können Sie in einem Accessibility-Statement auf Ihrer Website vermerken, wie Betroffene am einfachsten mit Ihnen Kontakt aufnehmen, falls sie auf Barrieren stossen.  

Der European Accessibility Act – ein Weckruf, Barrierefreiheit endlich anzugehen

Die Vorgaben zur Barrierefreiheit sind gesetzlich verbindlich. Die EU-Mitgliedstaaten können bei Verstössen gegen den EAA Geldstrafen von bis zu 100’000 Euro verhängen. Zudem droht ein erheblicher Reputationsverlust. Gerade für Schweizer Unternehmen, die den EU-Markt als wichtigen Absatzkanal nutzen, ist das Risiko nicht zu unterschätzen.

Doch Barrierefreiheit ist nicht nur eine mühselige Pflicht. Wenn Sie Ihr Angebot sämtlichen Nutzenden zugänglich machen, steigt dessen Qualität und Reichweite – was sich in Ihrem Erfolg widerspiegeln wird.

Wünschen Sie weiterführende Informationen oder professionelle Begleitung, ist unser Accessibility-Team gerne für Sie da. Wenn Sie sich vorab schon einen Überblick verschaffen wollen, finden Sie hier nützliche Infos: