Am 28. Juni 2025 ist es soweit: Der European Accessibility Act (EAA) tritt in Kraft.
Der EAA verpflichtet Unternehmen in der EU dazu sicherzustellen, dass ihre Produkte und Dienstleistungen auch für Menschen mit Behinderung barrierefrei nutzbar («accessible») sind. Das gilt für Software, Websites, Online-Shops, Finanzdienstleistungen, mobile Anwendungen und vieles mehr.
Obwohl Schweizer Unternehmen nicht in der EU beheimatet sind, gelten die Vorgaben des EAA für sie uneingeschränkt, sobald sie innerhalb der EU tätig sind. Deshalb ist es jetzt höchste Zeit zu handeln, um ab 28. Juni die neuen gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit zu erfüllen. Andernfalls riskieren Unternehmen empfindliche Strafen und Wettbewerbsnachteile.
Massnahmen, die auch um zwei vor zwölf noch etwas bringen
Nutzen Sie die verbleibenden Tage bis zur Inkraftsetzung des EAA, um wirksame Massnahmen zu ergreifen, sodass Ihr Unternehmen die EAA-Vorgaben bestmöglich erfüllt.
Hier sind unsere Top-5-Empfehlungen für ein systematisches Vorgehen:
- Schnell-Audit Ihrer digitalen Angebote durchführen
Nutzen Sie automatisierte Tools und das Fachwissen von Spezialisten, um Ihre Website, Apps und digitalen Dienste auf Barrieren hin zu überprüfen. Achten Sie dabei insbesondere auf:
- Kontrast und Tastaturbedienbarkeit
- Struktur und Verständlichkeit der Website
- Kompatibilität mit Screenreadern und assistive Technologien
- Sofortmassnahmen priorisieren
Erstellen Sie eine Liste der dringendsten Probleme, priorisieren sie diese und arbeiten sie sie ab. Beginnen Sie mit den einfachsten Problemen und konzentrieren Sie sich auf jene Schwachstellen, die die Nutzung Ihrer Angebote verhindern oder erheblich einschränken.
- Unterstützung durch Experten einholen
Falls in Ihrem Unternehmen die Expertise fehlt: Ziehen Sie Fachleute hinzu! Experten für Barrierefreiheit kennen die EAA-Anforderungen genau und können effiziente Lösungen empfehlen.
- Mitarbeitende sensibilisieren und einbinden
Schulen Sie Ihre Mitarbeitenden – insbesondere Developer, Designer und Content Manager –, um schnell ein Bewusstsein für Barrierefreiheit zu schaffen. Kleine Anpassungen können bereits erhebliche Verbesserungen bewirken.
- Nutzerfeedback einholen
Beziehen Sie gezielt Nutzende mit Behinderung mit ein. So erhalten Sie realitätsnahe Rückmeldungen und können Fehler effizient beheben.
Vermeiden Sie Konsequenzen infolge Nichterfüllung
Die EU-Mitgliedstaaten können bei Verstössen gegen den EAA Geldstrafen von bis zu 100’000 Euro verhängen. Zudem droht ein erheblicher Reputationsverlust. Gerade für Schweizer Unternehmen, die den EU-Markt als wichtigen Absatzkanal nutzen, ist das Risiko nicht zu unterschätzen.
Was tun?
Veröffentlichen Sie ein Accessibility-Statement auf Ihrer Website, aus dem hervorgeht, dass Sie an der Behebung der vorhandenen Barrieren arbeiten. Vermerken Sie überdies, wie Betroffene am einfachsten mit Ihnen Kontakt aufnehmen können, falls sie auf Barrieren stossen.
Der EAA – ein Weckruf, Barrierefreiheit endlich anzugehen
In wenigen Tagen sind die Vorgaben zur Barrierefreiheit gesetzlich verbindlich. Doch Barrierefreiheit ist nicht nur eine mühselige Pflicht. Wenn Sie Ihr Angebot sämtlichen Nutzenden zugänglich machen, steigt dessen Qualität und Reichweite – was sich in Ihrem Erfolg widerspiegeln wird.
Wünschen Sie weiterführende Informationen oder professionelle Begleitung, ist unser Accessibility Team gerne für Sie da. Wenn Sie sich vorab schon einen Überblick verschaffen wollen, finden Sie hier nützliche Infos:
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